Reklamationsordnung

  1. Einleitende Bestimmungen

    Diese Reklamationsordnung (im Folgenden „Reklamationsordnung“) der Firma CPU s. r. o. mit Sitz in Akademická 663/5, Prag, 10800, Identifikationsnummer: 08125163, eingetragen im Handelsregister (im Folgenden „Verkäufer“), regelt die Beziehungen zwischen dem Verkäufer und einer anderen natürlichen Person (im Folgenden „Käufer“) bei der Geltendmachung von Rechten aus der Mängelhaftung.

Die Rechte des Käufers aus der mangelhaften Erfüllung (im Folgenden „Reklamation“) müssen stets im Einklang mit dieser Reklamationsordnung geltend gemacht werden. Angelegenheiten, die nicht durch diese Reklamationsordnung geregelt sind, unterliegen der Rechtsordnung der Tschechischen Republik. Der Verkäufer macht den Käufer auf diese Reklamationsordnung in geeigneter Weise aufmerksam und übergibt sie dem Käufer auf dessen Verlangen in schriftlicher Form. Diese Reklamationsordnung entspricht dem Gesetz Nr. 89/2012 Sb. Bürgerliches Gesetzbuch und dem Gesetz Nr. 634/1992 Sb. über den Verbraucherschutz.

Der Verkäufer haftet nicht für Mängel in folgenden Fällen:

  • Der Mangel war bereits zum Zeitpunkt der Übernahme vorhanden und für diesen Mangel wurde ein Preisnachlass vereinbart.
  • Es handelt sich um gebrauchte Ware, und der Mangel entspricht dem Nutzungsgrad oder der Abnutzung, die die Ware bei der Übernahme durch den Käufer aufwies.
  • Der Mangel ist durch Abnutzung entstanden, die durch den normalen Gebrauch verursacht wurde, oder ergibt sich aus der Natur der Sache (z. B. Ablauf der Lebensdauer).
  • Der Mangel wurde durch den Käufer verursacht und entstand durch unsachgemäße Verwendung, Lagerung, falsche Wartung, Eingriffe des Käufers oder mechanische Beschädigungen.
  • Der Mangel entstand aufgrund eines äußeren Ereignisses, das außerhalb des Einflusses des Verkäufers lag.

2. Geltendmachung der Reklamation

Der Käufer hat das Recht, eine Reklamation beim Verkäufer in einer seiner Betriebsstätten geltend zu machen, in denen die Annahme der Reklamation im Hinblick auf das Sortiment der verkauften Waren möglich ist, oder auch an seinem Firmensitz oder Geschäftssitz. Der Verkäufer sorgt dafür, dass während der gesamten Betriebszeit ein Mitarbeiter anwesend ist, der mit der Annahme von Reklamationen beauftragt ist. Die Reklamation kann auch bei der in der Quittung oder Garantieurkunde angegebenen Person geltend gemacht werden, wenn diese Person am Standort des Verkäufers oder in der Nähe des Käufers ansässig ist.

Der Käufer ist verpflichtet, nachzuweisen, dass er das Recht hat, eine Reklamation geltend zu machen, insbesondere durch Vorlage des Kaufbelegs, einer Bestätigung über die Pflichten des Verkäufers aus der mangelhaften Erfüllung, der Garantieurkunde oder auf andere glaubwürdige Weise. Der Käufer ist nicht berechtigt, eine Reklamation bezüglich eines Mangels geltend zu machen, der bereits zuvor beanstandet wurde, wenn für diesen Mangel ein angemessener Preisnachlass gewährt wurde.

Sollte die Geltendmachung des Mängelanspruchs für den Käufer erhebliche Schwierigkeiten bereiten, insbesondere weil der Gegenstand nicht auf übliche Weise an den Reklamationsort transportiert werden kann oder weil es sich um eine Ware handelt, die eingebaut oder Teil einer Immobilie ist, wird der Verkäufer den Mangel nach Vereinbarung mit dem Käufer entweder vor Ort oder auf andere Weise begutachten. Der Käufer ist in einem solchen Fall verpflichtet, dem Verkäufer die erforderliche Unterstützung zu leisten.

3. Frist für die Geltendmachung der Rechte

Der Käufer kann seine Rechte aus der mangelhaften Erfüllung innerhalb von 24 Monaten nach Erhalt der Ware geltend machen. Bei gebrauchten Waren kann die Frist für die Geltendmachung von Mängelansprüchen auf 12 Monate verkürzt werden, und eine solche Verkürzung wird vom Verkäufer in der Bestätigung über die Pflichten aus der mangelhaften Erfüllung oder auf dem Kaufbeleg vermerkt. Nach Ablauf dieser Frist können Mängelansprüche nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn, die Vertragsparteien einigen sich anderweitig oder der Verkäufer oder Hersteller gewährt eine besondere Garantie für die Qualität, die über die gesetzlichen Verpflichtungen hinausgeht.

Der Käufer muss seine Rechte aus der mangelhaften Erfüllung unverzüglich nach Feststellung des Mangels geltend machen. Der Verkäufer haftet nicht für die Vergrößerung des Schadensumfangs, wenn der Käufer die Ware trotz Kenntnis des Mangels weiterhin nutzt. Wird der Mangel vom Käufer berechtigterweise gegenüber dem Verkäufer geltend gemacht, läuft die Frist für die Geltendmachung von Mängelansprüchen nicht während der Dauer der Reparatur, in der der Käufer die Ware nicht nutzen kann.

Der Käufer nimmt zur Kenntnis, dass im Falle eines Warenaustauschs im Rahmen der Reklamationsabwicklung keine neue Frist für die Geltendmachung von Mängelansprüchen beginnt. Die Frist endet 24 Monate nach dem Erhalt der reklamierten Ware beim Kauf.

Die Frist zur Geltendmachung von Mängelansprüchen ist nicht als Lebensdauer der Ware anzusehen, da diese je nach den Eigenschaften des Produkts, seiner Pflege, der richtigen und intensiven Nutzung oder einer Vereinbarung zwischen Käufer und Verkäufer variieren kann.

4. Abwicklung der Reklamation

Der Verkäufer ist verpflichtet, über die Reklamation sofort zu entscheiden, in komplizierteren Fällen innerhalb von drei Arbeitstagen. Diese Frist umfasst nicht die Zeit, die für eine fachliche Begutachtung des Mangels erforderlich ist. Der Verkäufer muss dem Käufer eine schriftliche Bestätigung ausstellen, in der das Datum und der Ort der Reklamation, die Beschreibung des Mangels, die vom Käufer verlangte Art der Reklamationsabwicklung und die Art und Weise, wie der Käufer über die Abwicklung informiert wird, angegeben sind.

Die Reklamation einschließlich der Beseitigung des Mangels muss unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 30 Tagen nach Geltendmachung der Reklamation abgewickelt werden, es sei denn, der Verkäufer und der Käufer vereinbaren eine längere Frist. Das Verstreichen dieser Frist gilt als wesentliche Vertragsverletzung. Die Art der Reklamationsabwicklung und die Dauer ihrer Durchführung sind dem Käufer schriftlich zu bestätigen. Der Käufer ist nicht berechtigt, ohne Zustimmung des Verkäufers die einmal gewählte Art der Reklamationsabwicklung zu ändern, es sei denn, dass die gewählte Lösung nicht möglich oder rechtzeitig durchführbar ist.

Der Käufer ist verpflichtet, die reklamierte Ware innerhalb von 30 Tagen ab dem Tag abzuholen, an dem die Reklamation spätestens hätte abgewickelt werden sollen. Nach Ablauf dieser Frist ist der Verkäufer berechtigt, eine angemessene Lagergebühr zu verlangen oder die Ware auf Rechnung des Käufers selbst zu verkaufen. Der Verkäufer muss den Käufer über dieses Vorgehen im Voraus informieren und ihm eine angemessene zusätzliche Frist zur Abholung der Ware gewähren.

5. Beschaffenheit bei Übernahme

Der Verkäufer erklärt, dass die Ware dem Käufer gemäß § 2161 des Bürgerlichen Gesetzbuches übergeben wird, d. h.:

  • Die Ware besitzt die Eigenschaften, die der Käufer mit dem Verkäufer vereinbart hat, und falls keine Vereinbarung getroffen wurde, die Eigenschaften, die der Verkäufer oder Hersteller beschrieben hat oder die der Käufer aufgrund der Beschaffenheit der Ware und der von ihnen durchgeführten Werbung erwartet hat,
  • die Ware ist für den Zweck geeignet, für den sie laut Angaben des Verkäufers verwendet werden soll, oder für den eine Ware dieser Art üblicherweise verwendet wird,
  • die Ware entspricht in der Qualität oder Ausführung dem vereinbarten Muster oder Vorbild, sofern die Qualität oder Ausführung nach einem vereinbarten Muster oder Vorbild bestimmt wurde,
  • die Ware ist in der entsprechenden Menge, Maß oder Gewicht vorhanden und
  • die Ware erfüllt die Anforderungen der gesetzlichen Vorschriften.

Falls die Ware bei der Übernahme durch den Käufer nicht den Anforderungen gemäß Punkt 5.1 der Reklamationsordnung entspricht, hat der Käufer das Recht auf die Lieferung neuer Ware ohne Mängel, sofern dies aufgrund der Beschaffenheit der Sache nicht unverhältnismäßig ist. Betrifft der Mangel nur einen Teil der Ware, kann der Käufer nur den Austausch des Teils verlangen; ist dies nicht möglich, kann er vom Vertrag zurücktreten und die volle Rückerstattung des Kaufpreises verlangen. Ist dies jedoch im Hinblick auf die Art des Mangels unverhältnismäßig, insbesondere wenn der Mangel unverzüglich behoben werden kann, hat der Käufer das Recht auf eine kostenlose Mangelbeseitigung.

Tritt der Käufer nicht vom Vertrag zurück oder macht er nicht das Recht auf die Lieferung neuer Ware ohne Mängel, den Austausch eines Teils oder die Reparatur geltend, kann er einen angemessenen Preisnachlass verlangen. Der Käufer hat auch das Recht auf einen angemessenen Preisnachlass, wenn der Verkäufer ihm keine neue Ware ohne Mängel liefern, den Teil austauschen oder die Ware reparieren kann, sowie wenn der Verkäufer nicht rechtzeitig Abhilfe schafft oder die Abhilfe dem Käufer erhebliche Schwierigkeiten bereiten würde.

Tritt der Mangel innerhalb von sechs Monaten nach Übernahme auf, wird davon ausgegangen, dass die Ware bereits bei der Übernahme mangelhaft war.

6. Haftung des Verkäufers für Mängel, die eine wesentliche oder unwesentliche Vertragsverletzung darstellen

Die Haftung des Verkäufers für Mängel, die eine wesentliche oder unwesentliche Vertragsverletzung darstellen, gilt für Mängel an der Ware, die innerhalb von 24 Monaten ab Übernahme auftreten. Dies betrifft Mängel, für die keine Haftung für die Beschaffenheit bei Übernahme gemäß Artikel 5 der Reklamationsordnung übernommen wird. Ein Mangel gilt als wesentliche Vertragsverletzung, wenn der Käufer den Vertrag nicht abgeschlossen hätte, wenn er den Mangel bei Vertragsschluss vorhergesehen hätte; in allen anderen Fällen handelt es sich um eine unwesentliche Vertragsverletzung.

Liegt ein wesentlicher Vertragsverstoß vor, hat der Käufer das Recht, nach seiner Wahl eine neue Ware zu verlangen, die Ware reparieren zu lassen, eine angemessene Preisminderung zu fordern oder vom Vertrag zurückzutreten (mit Anspruch auf vollständige Rückerstattung des Kaufpreises). Bei einem unwesentlichen Vertragsverstoß hat der Käufer das Recht auf Mängelbeseitigung oder eine angemessene Preisminderung.

Das Recht auf Lieferung einer neuen mangelfreien Ware, den Austausch eines Teils, eine Preisminderung oder den Rücktritt vom Vertrag steht dem Käufer unabhängig von der Art des Mangels zu, wenn er die Ware aufgrund des wiederholten Auftretens eines Mangels nach der Reparatur oder aufgrund einer größeren Anzahl von Mängeln nicht ordnungsgemäß nutzen kann.

7. Reklamationskosten und Streitbeilegung

Wird die Reklamation als berechtigt anerkannt, hat der Käufer Anspruch auf die Erstattung der zweckmäßig angefallenen Kosten, die im Zusammenhang mit der Geltendmachung seines Anspruchs entstanden sind.

Wenn der Verkäufer die Reklamation als unberechtigt ablehnt, kann sich der Käufer oder beide Parteien nach Absprache an einen Gerichtssachverständigen wenden und eine unabhängige fachliche Begutachtung des Mangels anfordern.

Kommt es zu keiner Einigung zwischen dem Käufer und dem Verkäufer, kann der Käufer bestehende Systeme zur außergerichtlichen Streitbeilegung in Anspruch nehmen oder das zuständige Gericht anrufen.

8. Vertragliche Garantie für die Beschaffenheit

Hat der Verkäufer über seine gesetzlichen Verpflichtungen hinaus eine Garantie für die Beschaffenheit übernommen, richtet sich deren Geltendmachung nach dieser Reklamationsordnung, sofern in der Bestätigung der Pflichten des Verkäufers aus fehlerhafter Leistung (Garantieschein) oder im Vertrag nichts anderes festgelegt ist.

Diese Reklamationsordnung einschließlich ihrer Bestandteile ist gültig und wirksam ab dem 1. Januar 2021 und ersetzt frühere Fassungen der Reklamationsordnung einschließlich ihrer Bestandteile. Sie ist in der Geschäftsstelle des Unternehmens oder in elektronischer Form auf der Website des Verkäufers erhältlich.

Cookies Další informace Tyto stránky používají k poskytování služeb, personalizaci reklam a analýze návštěvnosti soubory cookie. Používáním těchto stránek s tím souhlasíte. Další informaceSouhlasímNastavení